Das Weiterbildungsstipendium der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) fördert besonders talentierte und leistungsmotivierte junge Fachkräfte dabei, sich im Anschluss an eine Ausbildung durch berufliche Weiterbildungsmaßnahmen zu qualifizieren und neue berufliche Möglichkeiten – auch in Hinblick auf eine Selbstständigkeit – zu entdecken. Auch berufsbegleitende Studiengänge, die auf die Ausbildung oder Berufstätigkeit aufbauen, können gefördert werden.
Für wen geeignet & Voraussetzungen?
Voraussetzung für die Teilnahme ist neben dem Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen dualen Berufsausbildung (gemäß Berufsbildungsgesetz BBiG, der Handwerksordnung (HwO) oder einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen), dass die Bewerber und Bewerberinnen bei Programmaufnahme jünger als 25 Jahre sein müssen. Durch Anrechnungszeiten können bis zu 3 Jahre hinzugerechnet werden. Zudem müssen sie mindestens 15 Stunden berufstätig oder arbeitssuchend gemeldet sein.
Die Qualifizierung kann über 3 Wege nachgewiesen werden:
- Ergebnis der Berufsabschlussprüfung mindestens mit der Durchschnittsnote 1,9 (87 Punkte) oder die
- erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen Leistungswettbewerb (Platz 1 - 3) oder
- begründeter Vorschlag von Seiten des Arbeitgeber oder der Berufsschule.
Was wird gefördert?
Die Förderung umfasst Zuschüsse für fachliche und (anspruchsvolle) außerfachliche Weiterbildungsmaßnahmen in Höhe von bis zu 2.000 Euro pro Jahr (Förderdauer: bis zu 3 Jahre). Voraussetzung ist, dass die Weiterbildungsmaßnahme berufsbegleitend erfolgt. Auch Kosten für berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen, werden bezuschusst.